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Leistungsbeschreibung

(Vertragsbestandteil gemäß Ziffer 3.1a der AGB)

1. Gegenstand der Leistung

B2B DesignClub erbringt grafische Design-Dienstleistungen im Rahmen eines abonnementbasierten Modells.
Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag, nicht um einen Werkvertrag. Ein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte Liefermenge wird nicht geschuldet.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Abonnement (Standard oder Pro) sowie nach dieser Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Abonnement-Pläne & parallele Bearbeitung

2.1 Standard-Plan

Im Standard-Plan wird eine Design-Aufgabe gleichzeitig bearbeitet.

2.2 Pro-Plan

Im Pro-Plan werden zwei Design-Aufgaben gleichzeitig bearbeitet.

2.3 Aufgabensteuerung

Der Auftraggeber kann unbegrenzt viele Aufgaben im Aufgaben-Board einstellen.
Die aktive Bearbeitung erfolgt ausschließlich für die vom Auftraggeber im Aufgaben-Board entsprechend markierten Aufgaben.

Eine neue Aufgabe wird erst dann bearbeitet, wenn:

  • die vorherige Aufgabe abgeschlossen wurde und

  • diese im Aufgaben-Board ausdrücklich als „abgenommen“ markiert wurde.

 

3. Kommunikation & Ablauf

3.1 Die gesamte Kommunikation im Rahmen des Abonnements erfolgt ausschließlich über das Aufgaben-Board (z. B. Trello).

3.2 Es finden keine zusätzlichen Kommunikationsleistungen statt, insbesondere:

  • keine Telefonate

  • keine Video-Calls

  • keine Meetings

  • keine Workshops

  • keine E-Mail-Abstimmungen außerhalb der in den AGB definierten Zwecke

3.3 Diese asynchrone Kommunikation ist Bestandteil des Leistungsmodells und Grundlage der angebotenen Preisstruktur.

4. Bearbeitungszeiten

4.1 Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt ausschließlich an Arbeitstagen von Montag bis Freitag.

4.2 Gesetzliche Feiertage am Sitz von B2B DesignClub sind von der Bearbeitung ausgenommen.

4.3 Es werden keine festen Lieferzeiten oder Bearbeitungsfristen garantiert.

5. Enthaltene Leistungen

Im Rahmen des Abonnements können insbesondere folgende grafische Design-Leistungen beauftragt werden:

  • Webdesign (z. B. Seitenlayouts, Sektionen, visuelle Gestaltung)

  • App-Design (UI-Gestaltung, Screen-Designs)

  • Landingpages

  • Social-Media-Designs

  • Ad Creatives (z. B. für Meta, Google, LinkedIn)

  • Logos und Logo-Weiterentwicklungen

  • Branding & Corporate Design

  • Styleguides

  • Icons und Icon-Sets

  • E-Mail-Templates

  • Blog- und Content-Grafiken

  • Präsentationen und Pitch-Decks

  • Geschäftsausstattung (z. B. Briefpapier, Signaturen)

  • Broschüren und Flyer

  • Plakate und klassische Werbemittel

  • Produktverpackungen einfacher bis mittlerer Komplexität

  • Visitenkarten

  • Messe- und Eventbanner

  • Merch-Designs

Alle Leistungen beziehen sich ausschließlich auf grafische Designarbeiten.

6. Nicht enthaltene Leistungen (Leistungsausschlüsse)

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Abonnements und können nicht beauftragt werden:

  • Webentwicklung, Programmierung oder technische Umsetzung

  • UI/UX-Konzeption, User-Research, User-Testing oder Wireframing

  • Videobearbeitung, Motion Design oder Videoproduktion

  • Animationen jeglicher Art

  • 3D-Design, 3D-Renderings oder 3D-Visualisierungen

  • Komplexe oder individuelle Illustrationen

  • Komplexe oder technisch anspruchsvolle Verpackungskonzepte

  • Umfangreiche Printprodukte wie Kataloge, Magazine oder mehrseitige Editorials

  • Druckabwicklung, Druckfreigaben oder Produktionsüberwachung

  • Texterstellung, Lektorat oder redaktionelle Leistungen

  • Marken-, Wettbewerbs- oder Rechtsprüfungen

  • Projektmanagement außerhalb des Aufgaben-Boards

  • Calls, Meetings, Workshops oder persönliche Termine

Optionale Zusatzleistungen:


Unabhängig vom Abonnement können auf Anfrage zusätzliche Leistungen angeboten werden, die nicht Bestandteil des Abonnements sind und separat vergütet werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Online-Marketing-Leistungen (z. B. Leadgenerierung, Kampagnenplanung, Anzeigenschaltung)

  • Betreuung und Umsetzung von Werbekampagnen auf digitalen Plattformen

  • Erstellung von Video-Content (z. B. Kurzvideos, Social-Media-Videos)

Optionale Zusatzleistungen werden ausschließlich auf individuelle Anfrage, nach separater Vereinbarung und gesonderter Vergütung erbracht.
Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Durchführung oder bestimmte Ergebnisse besteht nicht.

 

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • vollständige und klare Briefings bereitzustellen

  • notwendige Inhalte (Texte, Logos, Bilder etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen

  • Aufgaben eindeutig im Aufgaben-Board zu priorisieren

  • Abnahmen oder Feedback zeitnah zu erteilen

Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich von B2B DesignClub.

 

8. Änderungen des Leistungsumfangs

B2B DesignClub behält sich vor, diese Leistungsbeschreibung für zukünftige Leistungen sachlich anzupassen, sofern der grundlegende Charakter des Abonnement-Modells erhalten bleibt.

9. Verhältnis zu den AGB

Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrages.
Im Falle von Widersprüchen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von B2B DesignClub vorrangig.

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